Allgemeine Geschäftsbedingungen der Infinite Loop GmbH

§1 Allgemeine Bestimmungen:

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Kostenvoranschläge sind i.d.R. kostenpflichtig, es sei denn, es wurde schriftlich und vorab Gegenteiliges vereinbart oder die Kostenfreiheit explizit zugesichert. AGB von Drittanbietern und/oder nichtösterreichischen Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB von Geschäftskunden gelten auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Alle Abweichungen bedürfen unserer expliziten schriftlichen Bestätigung und Zustimmung.

§2 Leistungen:

    1. Angebote und Terminangaben sind freibleibend. Mündlich erteilte Aufträge werden von der Infinite Loop GmbH schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Infinite Loop GmbH schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt wurden. Die Infinite Loop GmbH stellt verschiedene Leistungen zur Verfügung, welche im Vertrag individuell geregelt werden können und schriftlich festgehalten werden. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Die Infinite Loop GmbH behält sich vor, Ihre angebotenen Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die Infinite Loop GmbH ist ebenso berechtigt Leistungen zu verringern, in diesem Fall hat der Kunde nicht das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Die Infinite Loop GmbH versendet/hinterlässt nach Abschluss der Arbeiten einen Lieferschein.
    2. Die Verfügbarkeit der angebotenen Dienste von der Infinite Loop GmbH werden schriftlich im Vertrag festgehalten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Infinite Loop GmbH, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; als höhere Gewalt verstehen sich Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportwesens oder sonstige, von der Infinite Loop GmbH nicht zu vertretende Umstände. Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Mit der Annahme des Auftrages und dessen Bestätigung kommt ein Vertrag über die Nutzung und Verwertung unserer Dienstleistungen zustande. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Infinite Loop GmbH alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen. Beratung, Schulung, Coaching, Medien- und Internetrecherche und damit zusammenhängende Arbeiten, Download von Daten, Konkurrenzbeobachtung sowie Vermittlung von Waren und Dienstleistungen können gesondert vereinbart werden. Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angebrochene Stunden auf jeweils ½ Stunde (30 Minuten) aufgerundet. Sollte es im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich werden, Leistungen von Drittanbietern und Zulieferern in Anspruch zu nehmen, übernimmt die Infinite Loop GmbH nur die Vermittlung dieser Leistung. Vereinbarungen und Abschlüsse mit dem/den Drittanbieter(n) erfolgen im wechselseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien, das zwingend erforderlich ist.
    3. Nachträgliche Auftragsbestätigungen und Lieferscheine: Eine Betreuung des Kunden und Wartung seines System durch die Infinite Loop GmbH kann auch außerhalb seiner Geschäftszeiten bspw über Fernwartung durchgeführt und notwendig sein. Um einen reibungslosen Ablauf und möglichst durchgehende System Laufzeiten zu erzielen, wird die Infinite Loop GmbH auch ohne konkreten schriftlichen Auftrag (jedoch immer nur im Rahmen eines Servicevertrages oder bei Dringlichkeit nach mündlichem Auftrag) des Kunden tätig. Nach abgeschlossenen Arbeiten am System übermittelt die Infinite Loop GmbH dem Kunden eine nachträgliche Auftragsbestätigung in der die durchgeführten Leistungen aufgelistet werden. Diese Auftragsbestätigung ist vom Kunden innerhalb von sieben Tagen zu unterfertigen und an die Infinite Loop GmbH zu übermitteln oder zu beanstanden. Wird innerhalb dieser Frist kein Einwand gegen die Auftragsbestätigung erhoben, so gelten die Leistungen als beauftragt und durchgeführt. Diese Bestätigung begründet aber keine Rügepflicht in Hinblick auf die Mangelhaftigkeit der Leistungen von der Infinite Loop GmbH und hat bspw auf Gewährleistungsrechte des Kunden keinen Einfluss.
    4. Für Lieferscheine der Infinite Loop GmbH gilt diese Bestimmung sinngemäß.

§3 Vertragslaufzeit und Kündigung:

  1. Die Vertragslaufzeit ist bei Projekten Gegenstand detaillierter Vereinbarung. Projektbezogene Verträge verlängern sich in der Regel nicht automatisch und enden am vereinbarten Stichtag. Bei langfristigen Verträgen (z.B. Domainpflege mit regelmässigen Updates etc.) werden Kündigungsfristen gesondert, jedoch zwingend vereinbart. Sollte vor Ablauf der regulären Laufzeit nicht von einem der Vertragspartner gekündigt werden, so verlängert sich die Vertragslaufzeit stillschweigend um die jeweilige Erstvertragsdauer. Kündigung ist jeweils bis 30 Tage vor Vertragsende möglich. Die Kündigung bedarf der eingeschriebenen Schriftform. Zur Wahrung der Frist genügt das Datum des Poststempels. Der Kunde verpflichtet sich mit Vertragsende, alle von uns erstellten Dokumente sowie Kopien davon, gemäß den jeweils in Kraft befindlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen von allen Datenträgern, auch nichtelektronischen, unverzüglich zu löschen, sofern eine Weiternutzung nicht ausdrücklich vereinbart worden war. Vorhandene Internet-Publikationen sind von allen genutzten und bestückten Servern zu entfernen. Verwendete, von uns entwickelte Codes und Software in jeder Form sowie beliebige sonstige mediale Produkte bleiben unser Eigentum und dürfen vom Vertragspartner ebenfalls nur weiterverwendet werden, sofern der Vertrag das ausdrücklich vorsieht bzw. vorsah. Sollten von der Infinite Loop GmbH erstellte Internet Publikationen spätestens 14 Tage nach Vertragende noch im Internet abrufbar sein, gilt dies gegebenenfalls als ein neuer Vertrag zwischen dem Kunden und der Infinite Loop GmbH, sofern nichts anders vereinbart war/ist.
  2. Die Infinite Loop GmbH behält sich ein ausserordentliches Kündigungsrecht seitens des Vertragsgebers vor. Kündigungen von Seiten der Infinite Loop können immer bis zum fünfzehnten des Monats mit einer Übergabe & Aufrechterhaltungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden. Innerhalb dieser 2 Monate wird ein Weiterführungsrecht eingeräumt um eine ordentliche Übergabe zu gewährleisten.

§4 Kosten:

  1. Preiserhöhungen während der vereinbarten Laufzeit werden hiermit ausgeschlossen. Preissenkungen werden ohne gesonderte Ankündigung bzw. Aufforderung an den Vertragspartner weitergegeben. Auf freiwillig von uns angebotene kostenlose Service-Leistungen über die Vertragsbestimmungen hinaus besteht kein Rechtsanspruch. Kostenlose Leistungen können von uns jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ihre längerfristige freiwillige Erbringung konstituiert keine gewohnheitsrechtlichen Ansprüche. Nimmt der Kunde anderweitige Unterstützungs- und Supportleistungen in Anspruch, die nicht im jeweiligen Vertrag enthalten sind, werden diese gemäß des jeweils gültigen Preises oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und Sonderausgaben. Als Sonderausgaben gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Disketten-, CD- und ähnliche Kosten.

§5 Zahlungsbedingungen:

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen von der Infinite Loop GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge auf ein Konto von der Infinite Loop GmbH zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten, die der Infinite Loop GmbH entstehen, vom Kunden zu ersetzen. Sofern nicht anders vereinbart, ist je ein Drittel des Kostenvoranschlags nach Präsentation des ersten Prototyps, der Ausarbeitungsvorstellung und nach Abnahme unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht.

§6 Datenschutz, Datensicherung:

  1. Der Kunde stellt die Infinite Loop GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Die Infinite Loop GmbH ist nicht für die Datensicherung der bei Drittanbieter gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten an Drittanbietern übermittelt werden, stellt die Infinite Loop GmbH dem Kunden auf Wunsch Sicherheitskopien zur Verfügung. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten des Internets nicht gänzlich auszuschließen ist, dass übermittelte und ausgetauschte Daten Dritten gegen den Willen der Vertragsparteien bekannt werden. Dieses Risiko müssen die Vertragsparteien in Kauf nehmen. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden von uns selbstverständlich strikt vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben, es sei denn, übergeordnete Bestimmungen und Gesetze zwingen uns hierzu. Der jeweilige Vertragspartner verpflichtet sich zu einem genauso sorgfältigen Umgang mit unseren Daten.

§7 Haftung & Schadenersatz:

  1. Die Infinite Loop GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass Leistungen von Drittanbietern permanent verfügbar sind. Ebenso kann die Infinite Loop GmbH für Störungen innerhalb des Internets keine Haftung übernehmen. Wir übernehmen zudem keinerlei Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch die in Auftrag gegebenen Arbeiten verursacht werden. Dies betrifft insbesondere die Inhalte von Internet-Publikationen und E-Mails im Kundenauftrag, sowie die Funktionalität von Software und dergleichen, die von uns oder unseren Beauftragten via Download oder anderweitig im Auftrag unserer Vertragspartner beschafft wurde. Unabhängig vom Rechtsgrund sind Haftung und Schadenersatzansprüche auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Dem Kunden ist bekannt, dass seine Internet-Publikationen nur mit spezieller Software (Webbetrachter, sog. Browser) aufgerufen werden können. Zu diesen zählen zum Beispiel aktuelle Versionen von Netscape® und Microsoft®. Von uns erstellte Seiten für das Web werden in der Regel mit den neuesten Versionen dieser Standard-Browser getestet. Die Funktionalität in anderen Browsern kann nicht immer garantiert werden, außer es wurde vertraglich vereinbart. Dem Vertragspartner ist dies bekannt. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben- und Schutzpflichten, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss und außervertragliche Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist. Insbesondere sind (Termin-)Zusagen bei Projektaufträgen unverbindlich, da es in der Natur komplexer Arbeitsabläufe liegt, dass es zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann. Die Infinite Loop GmbH verpflichtet sich jedoch, Aufträge nach bestem Wissen und Können auszuführen.

§8 Salvatorische Klausel:

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen und des Vertrages als solchem davon unberührt.

§9 Urheberrechte:

  1. Alle Urheberrechte im Rahmen eines Angebotes und/oder Auftrags entworfenen und erstellten Grafiken, Texte, Programme und Konzeptionen bleiben bei der Infinite Loop GmbH. Von der Infinite Loop GmbH entworfene und erstellte Grafiken, Texte, Programme und Konzeptionen dürfen weder verändert noch weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden. Die Modifikation von Grafiken, Texten, Programmen und Konzeptionen müssen mit der Infinite Loop GmbH abgesprochen und erlaubt werden. Die Nutzungsrechte werden vertraglich vereinbart. Grundsätzlich bleiben alle Rechte bei der Infinite Loop GmbH. Wenn ein Werk im Sinn des UrHG zur Verfügung gestellt, verrechnet und vollständig bezahlt wird, darf der Auftraggeber dieses Werk nutzen. Dazu gehört bei Programmen der Betrieb, die Vervielfältigung zur Sicherung und die Anpassung auf die eigenen Bedürfnisse. Weiters die eigene Nutzung von Grafiken, Texten und Konzeptionen. Dazu gehören nicht, Weitergabe an, und Nutzung durch Dritte.

§10 Eigentumsvorbehalt:

  1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von der Infinite Loop GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

  2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Infinite Loop GmbH hinzuweisen und die Infinite Loop GmbH unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das Eigentum der Infinite Loop GmbH deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt, ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichte.

  3. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Infinite Loop GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt die Infinite Loop GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
  4. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von der Infinite Loop GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Infinite Loop GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
  5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Infinite Loop GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Unternehmer ist.
  6. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die Infinite Loop GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Die Infinite Loop GmbH ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von der Infinite Loop GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Die Infinite Loop GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
  7. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Infinite Loop GmbH. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der Infinite Loop GmbH massgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von der Infinite Loop GmbH gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
  8. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von der Infinite Loop GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Infinite Loop GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§11. Lieferungen von Hardware:

  1. Die Angebote der Infinite Loop GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Die Wahl des Lieferanten bleibt uns allein überlassen, weshalb bei Nichtbelieferung von unserem gewählten Lieferanten vom Kunden nicht der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle verlangt werden kann. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Infinite Loop GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.
  2. Die Infinite Loop GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
  3. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Infinite Loop GmbH hergeleitet werden können.
  4. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Infinite Loop GmbH ausdrücklich vorbehalten.
  5. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Infinite Loop GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
  6. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von der Infinite Loop GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Infinite Loop GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Massnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die Infinite Loop GmbH mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. Die Infinite Loop GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von der Infinite Loop GmbH verschuldet wird.
  7. Sollte bestellte Ware vom Auftraggeber nicht spätestens 21 Tage nach Erteilung des Auftrages abgeholt oder übernommen werden, so gilt dies als Vertragsrücktritt des Auftraggebers.
  8. Tritt der Auftraggeber aus Gründen vom Vertrag zurück, welche nicht von der Infinite Loop GmbH zu verantworten sind, so gilt eine weitere verschuldensunabhängige Stornogebühr in der Höhe von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Gerichtsstand ist Klosterneuburg