Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

01§1

Allgemeine Bestimmungen

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Kostenvoranschläge sind in der Regel kostenpflichtig, es sei denn, es wurde schriftlich vorab etwas anderes vereinbart oder die Kostenfreiheit ausdrücklich zugesichert. AGB von Drittanbietern und nichtösterreichischen Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB von Geschäftskunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Angebote, Preislisten und Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern. Infinite Loop behält sich das Recht vor, offensichtliche Fehler jederzeit zu berichtigen. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Infinite Loop zustande.

Diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Aufträge über Leistungen aus dem jeweiligen Geschäftsbereich von der Infinite Loop GmbH mit demselben Kunden, ohne dass die Infinite Loop GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung sind jederzeit unter der URL https://infiniteloop.at/agbs/ im Internet abrufbar.

02§2

Leistungen

Angebote und Terminangaben sind freibleibend. Mündlich erteilte Aufträge werden von der Infinite Loop GmbH schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt wurden. Leistungen werden im Vertrag individuell geregelt und schriftlich festgehalten. Die Infinite Loop GmbH behält sich vor, ihre Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verbessern. Sie ist ebenso berechtigt, Leistungen zu verringern; in diesem Fall steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Nach Abschluss der Arbeiten wird ein Lieferschein erstellt.

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Materialien, Daten, Zugänge und ausreichend fachkundige Mitarbeiter rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwände infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien keine Rechte Dritter verletzen, und stellt die Infinite Loop GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die hieraus entstehen.

Nach Fertigstellung der Leistungen übermittelt die Infinite Loop GmbH dem Kunden eine Abnahmeaufforderung. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich abzunehmen oder etwaige Mängel zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder Rüge, gilt die Leistung als abgenommen. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Die Verfügbarkeit angebotener Dienste wird vertraglich schriftlich festgelegt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten u. a. Streik, Krieg, Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren oder vergleichbare Umstände. Technisch notwendige Änderungen oder Anpassungen zur Performanceverbesserung sind zulässig, wenn sie für den Auftraggeber zumutbar sind. Mit Annahme und Bestätigung des Auftrags kommt ein Vertrag zustande. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen bereitzustellen. Beratung, Schulung, Coaching, Recherche und Vermittlung von Waren/Dienstleistungen können gesondert vereinbart werden. Angebrochene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. Leistungen von Drittanbietern werden nur vermittelt; Verträge mit diesen bedürfen des Einvernehmens der Parteien.

Nachträgliche Auftragsbestätigungen und Lieferscheine: Eine Betreuung des Kunden und Wartung seines Systems durch die Infinite Loop GmbH kann auch außerhalb seiner Geschäftszeiten bspw. über Fernwartung durchgeführt und notwendig sein. Um einen reibungslosen Ablauf und möglichst durchgehende System-Laufzeiten zu erzielen, wird die Infinite Loop GmbH auch ohne konkreten schriftlichen Auftrag (jedoch immer nur im Rahmen eines Servicevertrages oder bei Dringlichkeit nach mündlichem Auftrag) des Kunden tätig. Nach abgeschlossenen Arbeiten am System übermittelt die Infinite Loop GmbH dem Kunden eine nachträgliche Auftragsbestätigung in der die durchgeführten Leistungen aufgelistet werden. Diese Auftragsbestätigung ist vom Kunden innerhalb von sieben Tagen zu unterfertigen und an die Infinite Loop GmbH zu übermitteln oder zu beanstanden. Wird innerhalb dieser Frist kein Einwand gegen die Auftragsbestätigung erhoben, so gelten die Leistungen als beauftragt und durchgeführt. Diese Bestätigung begründet aber keine Rügepflicht in Hinblick auf die Mangelhaftigkeit der Leistungen von der Infinite Loop GmbH und hat bspw. auf Gewährleistungsrechte des Kunden keinen Einfluss. Für Lieferscheine gilt dies sinngemäß.

03§3

Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit wird projektbezogen vereinbart. Projektverträge enden mit dem vereinbarten Stichtag und verlängern sich nicht automatisch. Langfristige Verträge (z. B. Domainpflege) enthalten gesondert vereinbarte Kündigungsfristen; wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängern sie sich um die Erstlaufzeit. Kündigungen sind bis 30 Tage vor Vertragsende möglich und müssen eingeschrieben erfolgen (Poststempel maßgeblich). Mit Vertragsende verpflichtet sich der Kunde, alle erstellten Dokumente und Kopien zu löschen, sofern keine weitere Nutzung vereinbart ist. Publikationen sind zu entfernen; Codes und Software bleiben Eigentum der Infinite Loop GmbH. Sind Publikationen 14 Tage nach Vertragsende noch online, gilt dies als neuer Vertrag.

Die Infinite Loop GmbH behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Kündigungen unsererseits können bis zum 15. eines Monats mit 2-monatiger Übergabefrist ausgesprochen werden.

04§4

Kosten

Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen; Preissenkungen werden automatisch weitergegeben. Auf freiwillig von uns angebotene kostenlose Service-Leistungen über die Vertragsbestimmungen hinaus besteht kein Rechtsanspruch, sie können jederzeit eingestellt werden. Eine längere Gewährung begründet keinen Rechtsanspruch. Weitere Supportleistungen werden nach gültiger Preisliste oder gesonderter Vereinbarung berechnet. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. Mehrwertsteuer und Sonderkosten wie Porto, Telefon, Fax, Kurier oder Datenträger.

05§5

Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; Mahn- und Inkassokosten sind vom Kunden zu tragen. Sofern nicht anders vereinbart, sind jeweils ein Drittel des Kostenvoranschlags nach Präsentation des ersten Prototyps, der Ausarbeitungsvorstellung und nach Abnahme fällig - unabhängig davon, ob die Leistung dem ursprünglich vorgesehenen Zweck entspricht. Zusätzlich werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB verrechnet.

06§6

Datenschutz, Datensicherung

Der Kunde stellt die Infinite Loop GmbH von Ansprüchen Dritter in Bezug auf überlassene Daten frei. Wir sind nicht für die Datensicherung bei Drittanbietern verantwortlich. Datenübermittlungen können technischen Risiken unterliegen. Für die Auftragsabwicklung erforderliche Daten werden elektronisch gespeichert und vertraulich behandelt, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn gesetzlich vorgeschrieben. Der jeweilige Vertragspartner verpflichtet sich zu einem genauso sorgfältigen Umgang mit unseren Daten.

07§7

Haftung & Schadenersatz

Die Infinite Loop GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass Leistungen von Drittanbietern permanent verfügbar sind. Ebenso kann die Infinite Loop GmbH für Störungen innerhalb des Internets keine Haftung übernehmen. Wir übernehmen zudem keinerlei Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch die in Auftrag gegebenen Arbeiten verursacht werden. Dies betrifft insbesondere die Inhalte von Internet-Publikationen und E-Mails im Kundenauftrag, sowie die Funktionalität von Software und dergleichen, die von uns oder unseren Beauftragten via Download oder anderweitig im Auftrag unserer Vertragspartner beschafft wurde. Unabhängig vom Rechtsgrund sind Haftung und Schadenersatzansprüche auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

Von uns erstellte Seiten für das Web werden in der Regel mit den neuesten Versionen dieser Standard-Browser getestet. Die Funktionalität in anderen Browsern kann nicht immer garantiert werden, außer es wurde vertraglich vereinbart. Dem Vertragspartner ist dies bekannt. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben- und Schutzpflichten, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss und außervertragliche Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist. Insbesondere sind (Termin-)Zusagen bei Projektaufträgen unverbindlich. Die Infinite Loop GmbH verpflichtet sich jedoch, Aufträge nach bestem Wissen und Können auszuführen.

08§8

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

09§9

Urheberrechte

Alle Urheberrechte an im Rahmen von Angeboten oder Aufträgen erstellten Grafiken, Texten, Programmen und Konzeptionen liegen bei der Infinite Loop GmbH. Werke dürfen nur im ursprünglichen Sinn verwendet werden; Änderungen oder Weitergabe bedürfen unserer Zustimmung. Nutzungsrechte werden vertraglich vereinbart. Nach vollständiger Bezahlung darf der Kunde das Werk nutzen (z. B. Betrieb, Sicherungskopien, Anpassung für eigene Zwecke). Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde lediglich ein widerrufliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Die Infinite Loop GmbH ist berechtigt, dieses Nutzungsrecht bei Zahlungsverzug oder sonstiger Vertragsverletzung zu widerrufen. Erst mit vollständiger Zahlung wird das eingeräumte Nutzungsrecht endgültig. Soweit Software entwickelt oder geliefert wird, erhält der Kunde - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - ausschließlich ein Nutzungsrecht am Objektcode. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

Die Infinite Loop GmbH ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen, insbesondere Name und Logo des Kunden in Referenzlisten und auf der Website zu veröffentlichen sowie auf die Zusammenarbeit hinzuweisen. Darüber hinaus ist die Infinite Loop GmbH berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung entwickelte allgemeine Konzepte, Methoden und Erfahrungen auch für andere Kunden zu verwenden, soweit dadurch keine Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt werden.

10§10

Eigentumsvorbehalt

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der Infinite Loop GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Infinite Loop GmbH hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten; das Eigentum ist deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Bei Zuwiderhandeln schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwerts.

Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit nicht von uns stammenden Waren erwirbt die Infinite Loop GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall ist die Infinite Loop GmbH berechtigt, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Geschäftsräume zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; dies gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Unternehmer ist.

Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert bereits bei Bestellung im Voraus an uns ab; der Kunde bleibt zur Einziehung berechtigt, wir sind jedoch im Verzugs- oder Insolvenzfall zur Einziehung befugt.

Die Auswahl freizugebender Sicherheiten obliegt der Infinite Loop GmbH. Für die Bewertung gelten: bei Vorbehaltsware der aktuelle Netto-Listenpreis; bei abgetretenen Forderungen der Netto-Rechnungsbetrag abzüglich 30 % Sicherheitsabschlag (50 % bei bereits in Verzug befindlichen Abnehmern). Bei Miteigentum aufgrund Verbindung/Vermischung/Verarbeitung gilt der Netto-Listenpreis der gelieferten Ware abzüglich 30 %.

Für Test- und Vorführware bleibt das Eigentum bei der Infinite Loop GmbH; eine Nutzung über Test- und Vorführzwecke hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

11§11

Lieferungen von Hardware & Software

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, vorbehaltlich Selbstbelieferung. Die Wahl des Lieferanten liegt bei uns; Ersatzbeschaffungen durch andere Quellen können nicht verlangt werden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Annahme der Lieferung zustande. Die Infinite Loop ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft ist.

Für Dienstleistungen und Softwareleistungen gilt: Der Kunde hat Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. Infinite Loop GmbH ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung zu beheben. Weitergehende Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, solange eine Nachbesserung oder Ersatzleistung möglich und zumutbar ist. Bei Software, die auf Open-Source-Komponenten beruht, übernimmt die Infinite Loop GmbH keine Gewährleistung für die Funktionalität oder Fehlerfreiheit der Open-Source-Bestandteile.

Technische oder gestalterische Abweichungen sowie Modell-, Konstruktions- oder Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts sind zulässig, ohne dass Ansprüche entstehen. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Infinite Loop GmbH ausdrücklich vorbehalten. Liefertermine gelten als eingehalten mit Übergabe an den Frachtführer. Verzögert sich die Versendung ohne unser Verschulden, kann die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von der Infinite Loop GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Infinite Loop GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Sollte die Infinite Loop GmbH mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt.

Sollten durch von der Infinite Loop GmbH erbrachte Leistungen Rechte Dritter geltend gemacht werden, ist die Infinite Loop GmbH berechtigt - nach eigener Wahl - die Leistung so abzuändern oder zu ersetzen, dass keine Rechte mehr verletzt werden, oder dem Kunden ein entsprechendes Nutzungsrecht einzuräumen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Infinite Loop GmbH unverzüglich und vollständig über derartige Ansprüche Dritter zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zur Unterstützung der Rechtsverteidigung zu ergreifen.

Wird bestellte Ware nicht binnen 21 Tagen nach Auftragserteilung übernommen, gilt dies als Rücktritt des Kunden. Tritt der Kunde ohne unser Verschulden zurück, fällt eine Stornogebühr von 20 % des Nettoauftragswertes an; höhere Schäden bleiben vorbehalten. Gerichtsstand ist Klosterneuburg.

Für Unternehmergeschäfte gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Infinite Loop ist berechtigt, nach eigener Wahl Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben; andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, solange eine Verbesserung oder Ersatzlieferung möglich und zumutbar ist. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Klosterneuburg.

Infinite Loop GmbH · Inkustraße 1-7, Stiege 2, 3400 Klosterneuburg · Gerichtsstand: Klosterneuburg