„Hier ist die IT, wir müssen kurz auf Ihren Rechner.“ Solche Anrufe können überzeugend wirken. Besonders dann, wenn der Anrufer Namen kennt, ein dringendes Problem schildert und genaue Anweisungen gibt. Diese fünf Beispiele zeigen, wann Sie das Gespräch unterbrechen und die Anfrage unabhängig prüfen sollten.
Das betrifft nicht nur Privatpersonen
Das FBI warnte im Mai 2026 vor der Silent Ransom Group. Die Täter geben sich am Telefon oder per E-Mail als interne IT aus und bringen Beschäftigte dazu, einen Fernzugriff freizugeben. Die Warnung beschreibt Angriffe auf Unternehmen verschiedener Branchen, darunter gezielte Angriffe auf US-Anwaltskanzleien.
Weil dabei legitime Fernwartungsprogramme missbraucht werden, muss klassische Antivirensoftware den Vorgang nicht als Angriff erkennen. Weitere Schutzmechanismen können dennoch auffälliges Verhalten melden. In Österreich beschreibt die Watchlist Internet vergleichbare Täuschungen durch falsche Bankmitarbeiter und angeblichen Microsoft-Support.
Die fünf Sätze
„Ich bin von Ihrer IT.“ – Vertrauen durch eine bekannte Rolle
Der Anrufer kennt Ihren Namen, Ihren Arbeitsplatz und vielleicht sogar den Namen Ihres IT-Betreuers. Dadurch wirkt das Gespräch vertraut. Diese Angaben beweisen aber nicht, dass die Person tatsächlich für Ihr Unternehmen arbeitet. Achten Sie darauf, ob Sie den Anruf erwartet haben und ob er zu einem bekannten Supportauftrag gehört.
„Auf Ihrem Rechner wurde ein Virus entdeckt.“ – Ein Problem wird behauptet
Bis zum Anruf hat alles normal funktioniert. Jetzt soll plötzlich Ihr Rechner oder sogar das ganze Unternehmen gefährdet sein. Der Anrufer liefert das Problem und bietet gleich die Lösung an. Lassen Sie sich von der Behauptung nicht zu Maßnahmen drängen: Eine Warnung am Telefon ist zunächst ein Hinweis, der geprüft werden muss.
„Wenn wir jetzt nicht handeln, ist es zu spät.“ – Zeit zum Nachdenken nehmen
Sie möchten nachfragen, doch der Anrufer unterbricht: Dafür sei jetzt keine Zeit. Genau dadurch steigt der Druck, seinen Anweisungen zu folgen. Auch echte Sicherheitsvorfälle können dringend sein. Trotzdem muss klar bleiben, wer den Auftrag erteilt und welche Schritte erlaubt sind. Dringlichkeit ersetzt keine Freigabe.
„Bestätigen Sie nur kurz diese Meldung.“ – Eine kleine Handlung mit großer Wirkung
„Nur kurz bestätigen“ klingt harmlos. Entscheidend ist aber, was Sie damit erlauben: einen Zugriff auf Ihren Bildschirm, eine Anmeldung oder eine Zahlung. Lesen Sie die Meldung selbst. Eine Zahlungsfreigabe stoppt keine andere Überweisung, sie bestätigt die angezeigte Zahlung. Wenn Erklärung und Bildschirmmeldung nicht zusammenpassen, brechen Sie ab.
Fernwartung gehört zum normalen IT-Support. Entscheidend ist, dass Auftrag und Person vorher bestätigt sind.
„Ein Kollege kommt vorbei und sichert Ihre Daten.“ – Der Angriff kommt ins Büro
Besondere Variante aus der FBI-Warnung: Ein angekündigter Besuch kann glaubwürdig wirken, besonders nach einem längeren Supportgespräch. Trotzdem braucht die Person eine bestätigte Berechtigung, bevor sie an Geräte oder Daten darf. Ein Ausweis und das Wissen über den vorherigen Anruf reichen dafür nicht aus. Das FBI beschreibt solche Besuche als Variante der untersuchten Angriffe. Es ist ein dokumentiertes Einzelbeispiel und gehört nicht zu jedem Telefonbetrug.
Wenn der Anruf schon passiert ist
Beenden Sie das Gespräch und informieren Sie sofort Ihre IT. Wurde ein Fernzugriff erlaubt, sagen Sie das ausdrücklich dazu, damit er schnell unterbunden werden kann.
Wurde bereits eine Zahlung ausgelöst oder wurden Bankdaten beziehungsweise Freigabecodes weitergegeben, kontaktieren Sie zusätzlich umgehend Ihre Bank über eine bekannte Nummer.
Notieren Sie Uhrzeit, angezeigte Telefonnummer, den genannten Namen und die verlangten Schritte. Halten Sie fest, ob Sie Programme geöffnet, Zugriff erlaubt, Daten weitergegeben oder Zahlungen bestätigt haben. Löschen oder deinstallieren Sie zunächst nichts eigenständig; stimmen Sie das weitere Vorgehen mit der IT ab. Bei einem Betrugsfall sollte auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Weitere Hinweise zum Melden und zum Abstimmen der ersten Maßnahmen finden Sie im Beitrag Auf einen verdächtigen Link geklickt?
Was Sie im Unternehmen vorab festlegen sollten
Mitarbeitende brauchen einen einfachen Weg, echte Supportanfragen von ungeprüften Anrufen zu unterscheiden. Legen Sie dafür fest:
- Wie Ihre IT Kontakt aufnimmt und wie Beschäftigte einen Auftrag unabhängig bestätigen können, beispielsweise über die bekannte Supportnummer oder ein vorhandenes Ticket.
- Wo die Kontaktdaten von IT, Geschäftsführung, Buchhaltung und Bank hinterlegt sind. Die wichtigsten Nummern sollten auch ohne Zugriff auf E-Mail oder Firmennetz verfügbar sein.
- Welche Fernwartungsprogramme zugelassen sind und wer sie bereitstellen oder freigeben darf. Die IT sollte auch verhindern, dass nicht genehmigte Fernwartungsprogramme ohne Installation gestartet werden können, soweit dies technisch möglich und angemessen ist.
- Wie verdächtige Anrufe gemeldet werden. Bedanken Sie sich für Hinweise – auch dann, wenn sich eine Anfrage als echt herausstellt.
Besprechen Sie die fünf Beispiele kurz im Team: Wie würde eine echte Supportanfrage bei Ihnen aussehen, und wen können Mitarbeitende im Zweifel erreichen?
Mehr über Anrufe mit geklonter Stimme lesen Sie im Beitrag Die Stimme am Telefon ist nicht der Chef. Unser Selbstcheck mit 15 Fragen hilft Ihnen, Zuständigkeiten, Zugänge und Meldewege durchzugehen.
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